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Der Kanzler
Der Kanzler hatte in erster Linie die Aufsicht über die
Kanzlei zu führen. Er wurde deshalb auf besondere Verschwiegenheit
verpflichtet. Seine Aufgabe war jedoch nicht auf die formale Gestaltung
von Urkunden und Schriftstücken beschränkt. Durch seine Teilnahme
am Rat konnte er, der mit der Materie meist am besten vertraut war,
auch auf die materiellen Entscheidungen einen entscheidenden Einfluss
ausüben. Er gehörte zu den einflussreichsten Personen aus
dem Umfeld des Abtes/Propstes. Seit dem 16. Jahrhundert besaßen
die Kanzler gewöhnlich eine juristische Bildung. |
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