Abt Helmerich und Abt Richard der Rote
(1113 – 1136)
Helmerich und Richardus Rufus waren Äbte in Ellwangen zwischen
1113 und 1136. Die Existenz Abt Helmerichs ist durch ein noch erhaltenes
Pergamentfragment aus dieser Zeit bewiesen. Eine vermutete Abstammung
Abt Helmerichs von den Grafen von Öttingen kann weder bewiesen,
noch wiederlegt werden.
Im Jahre 1113 ist nach der Ellwanger Überlieferung
Abt Ebo von Ellwangen gestorben. Seine Nachfolger wurden nach den
Aufzeichnungen des Klosters Richardus Rufus und Helmerich.
Es bleibt unklar ob 1113 zwei Äbte gegeneinander antraten,
was zu jener Zeit kirchlicher und politischer Parteinahmen durchaus
möglich war, oder ob Richard der Rote und Helmerich nacheinander
Abt wurden und wann dann Abt Helmerich folgte. Bei der Einweihung
der neuen Klosterkirche im Jahre 1124, wurde nur noch Abt Helmerich
genannt. Spätere
Geschichtsschreiber haben die beiden hintereinander eingereiht
und zwar Abt Richard den Roten 1113 – 1118 und Abt Helmerich
1118 – 1136.
Während der Amtszeit Abt Helmerichs ist eine neue Kirche
gebaut und eingeweiht worden. Das Kloster befand sich um 1130 in
einer finanziellen Notlage.
Abt Helmerich überließ Laien
Baugrund innerhalb der Klosteranlage. Vielleicht war die finanzielle
Notlage einer der Gründe die ihn zu diesem Schritt veranlassten.
An der südlichen Klostermauer wurden Häuser gebaut.
Beim Rücktritt Abt Helmerichs hatte sich durch die
Zusammenführung der Siedlung und des Klosters das Bild Ellwangens
grundlegend geändert.
Er musste vermutlich auf Druck der Mönche zurücktreten.
Ein heute noch erhaltenes Fragment aus einer Anklageschrift zeigt,
das ihm seine Leistungen nicht gedankt wurden. Abt Helmerich wurde
vorgeworfen durch die Vereinigung von Kloster und Siedlung die
klösterliche Ruhe gestört zu haben. Der eingeleitete Stadtgründungsprozess
wurde jedoch auch unter seinen Nachfolgern nicht rückgängig
gemacht. Außerdem veräußerte Abt Helmerich,
angeblich zum Schaden des Klosters, Rechte des Klosters in der Gegend
um Adelmannsfelden.
Nach der Klosterregel des Heiligen Benedikt
von Nursia sowie nach
der mittelalterlichen Rechtsvorstellung war der Abt eines Benediktinerklosters
unbeschränkter Herrscher seiner Abtei. Abt Helmerich hinterließ,
soweit dies aus der Anklageschrift zu ersehen ist, ein Kloster, in
dem die Finanzen und die Disziplin erheblich in Unordnung geraten
waren. |